AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der PAWLIK Consultants GmbH

I. Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf sämtliche Beratungsverträge und sonstige Dienstleistungen der Pawlik Consultants GmbH Anwendung. Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der Pawlik Consultants GmbH schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen worden ist.

II. Inhalt des Auftrages

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen bzw. Trainingsinhalte werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Die Pawlik Consultants GmbH kann sich zur Erfüllung ihrer Pflichten sachverständiger Dritter bedienen.

III. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum

Sämtliche von der Pawlik Consultants GmbH angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen, Werke etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i.S.d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen der Pawlik Consultants GmbH dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung der Pawlik Consultants GmbH über den Vertragszweck hinaus genutzt oder bearbeitet werden. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Auftraggeber über. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen der Pawlik Consultants GmbH geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

IV. Konkurrenzausschluss; Geheimhaltung

Die Pawlik Consultants GmbH verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Unternehmen zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zu Gunsten der Pawlik Consultants GmbH. Die Pawlik Consultants GmbH verpflichtet sich zum Stillschweigen über sämtliche vertrauliche Tatsachen, die ihr im Rahmen der Ausführung des Vertrages bekannt geworden sind. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter der Pawlik Consultants GmbH gefährden könnte. Der Kunde verpflichtet sich deshalb, während der Laufzeit des Beratungsvertrages mit der Pawlik Consultants GmbH sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten danach keine Mitarbeiter der Pawlik Consultants GmbH, die mit der Erarbeitung des vertragsgegenständlichen Projektes betreut waren, einzustellen oder in sonstiger Weise zu beschäftigen oder ihnen derartige Angebote zu unterbreiten.

V. Vergütung

Soweit ein Festhonorar nicht vereinbart ist, wird auf der Grundlage der aktuell gültigen Tagessätze der Pawlik Consultants GmbH nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Sämtliche mit der Durchführung des Auftrages verbundenen Auslagen trägt der Kunde. Für Tagesspesen und Fahrten mit dem PKW gelten die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Pawlik Consultants GmbH. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

VI. Fremdkosten

Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von sachverständigen Dritten sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier u. ä., sind der Pawlik Consultants GmbH gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht eine Pauschalvereinbarung getroffen wurde. Die Pawlik Consultants GmbH ist berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben.

VII. Sicherung der Leistung

Die beauftragten Leistungen können nicht storniert werden. Feste Termine zur Durchführung der beauftragten Leistung müssen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nach Auftragserteilung vereinbart und durchgeführt werden. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht oder nicht fristgemäß nach, wird ihm 100% des Honorars in Rechnung gestellt. Kann ein vereinbarter Termin zur Erbringung der Leistung durch die Pawlik Consultants GmbH wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von der Pawlik Consultants GmbH nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist die Pawlik Consultants GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen oder diese durch einen anderen Mitarbeiter zu erbringen. Wenn der Auftraggeber einen fest vereinbarten Termin nicht einhalten kann oder mit der Annahme der Dienste in Verzug kommt, so gilt folgende Regelung: Bei einer Verschiebung in dem Zeitraum von 4 bis 2 Monaten vor dem vereinbarten Termin zur Durchführung der Dienstleistung werden 50 %, danach 100 % des Honorars zuzüglich eventuell anfallender Fremdkosten als Ausfallhonorar in Rechnung gestellt.

VIII. Haftung

Für Schäden aller Art, welche vorsätzlich oder grob fahrlässig, in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch einfach fahrlässig, durch den Auftraggeber herbeigeführt werden, haftet dieser unbeschränkt. Bei der einfach fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für das Erreichen des Vertragszwecks von erkennbar besonderer Bedeutung ist, wird die Haftung von Pawlik Consultants GmbH auf die vertragstypisch vorhersehbaren unmittelbaren Schäden beschränkt. In diesen Fällen ist die Haftung von Pawlik Consultants GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, zudem pro Schadensfall und Jahr auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt. Als Schadensfall ist die Summe der Ansprüche aller Anspruchsberechtigter zu verstehen, die sich aus einer einheitlichen Leistung ergeben. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Sofern der Kunde eine Höheversicherung durch einen Haftpflichtversicherer wünscht, hat der Kunde darauf hinzuweisen. Der Kunde trägt in diesem Fall die Kosten der Höherversicherung, sofern eine solche zu erlangen ist. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe der Pawlik Consultants GmbH. Die Pawlik Consultants GmbH haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Wird die Pawlik Consultants GmbH von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u.ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber die Pawlik Consultants GmbH von der Haftung frei.

IX. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Vertragsauslegung zu ersetzen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar.

Stand 02/2013
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